Steuertipp

© 2013-2022 M. Segermann

Arbeitslohn von der Steuer absetzen

Das Kinderzimmer müsste mal wieder gestrichen, die Türen lackiert, das Wohnzimmer neu tapeziert werden, und ein neuer Bodenbelag könnte auch nicht schaden. Beauftragen Sie damit einen Handwerker, sollte die Frage nicht lauten: “…mit oder ohne Rechnung?” Denn wenn Sie einige Regeln beachten, können Sie bei der Rechnung einen Teil des Arbeitslohns, den Sie dem Handwerker bezahlen, direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. So können Sie diese um bis zu 1.200 Euro verringern. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Seite 1 2 3 4 5 6 WEITER >>

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Das Kinderzimmer müsste mal wieder gestrichen, die Türen lackiert, das Wohnzimmer neu tapeziert werden, und ein neuer Bodenbelag könnte auch nicht schaden. Beauftragen Sie damit einen Handwerker, sollte die Frage nicht lauten: “…mit oder ohne Rechnung?” Denn wenn Sie einige Regeln beachten, können Sie bei der Rechnung einen Teil des Arbeitslohns, den Sie dem Handwerker bezahlen, direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. So können Sie diese um bis zu 1.200 Euro verringern. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Seite 1 2 3 4 5 6 WEITER >>

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