Steuertipp

© 2013-2022 M. Segermann

Arbeitslohn von der Steuer absetzen

Selbst genutzter Wohnraum Wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie den Auftrag als Privatperson vergeben und dass die Arbeiten in Ihrer Mietwohnung, selbst genutzten Eigentumswohnung, Ihrem eigenen Haus oder auf dem dazu gehörenden Grundstück ausgeführt werden. Die Förderung erstreckt sich auf die Wiederherstellung, Renovierung und Verschönerung von Räumen, Einrichtung oder Haushalts- und Elektrogeräten. Auch die kompletten Kosten für Ihren Schornsteinfeger fallen darunter. Nicht steuerlich gefördert wird die Schaffung von neuer Wohn- oder Nutzfläche. Wenn Sie eine neue Garage anbauen wollen, unterstützt Sie der Fiskus dabei also nicht wohl aber, wenn Sie Ihre alte Garage z.B. neu streichen oder deren Boden erneuern lassen. << ZURÜCK Seite 1 2 3 4 5 6 WEITER >>

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Arbeitslohn von der Steuer absetzen

Selbst genutzter Wohnraum Wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie den Auftrag als Privatperson vergeben und dass die Arbeiten in Ihrer Mietwohnung, selbst genutzten Eigentumswohnung, Ihrem eigenen Haus oder auf dem dazu gehörenden Grundstück ausgeführt werden. Die Förderung erstreckt sich auf die Wiederherstellung, Renovierung und Verschönerung von Räumen, Einrichtung oder Haushalts- und Elektrogeräten. Auch die kompletten Kosten für Ihren Schornsteinfeger fallen darunter. Nicht steuerlich gefördert wird die Schaffung von neuer Wohn- oder Nutzfläche. Wenn Sie eine neue Garage anbauen wollen, unterstützt Sie der Fiskus dabei also nicht wohl aber, wenn Sie Ihre alte Garage z.B. neu streichen oder deren Boden erneuern lassen. << ZURÜCK Seite 1 2 3 4 5 6 WEITER >>