Rechnung per Überweisung zahlenObessichumeineneingetragenenHandwerksbetriebhandelt,istfürdenSteuerabzugnicht entscheidend — wohl aber, dass die Arbeiten legal sind.Schwarzarbeitzähltselbstverständlichnicht!SiemüsseneineoffizielleRechnungvorweisen können,dieSienichtbar,sondernperÜberweisungbeglichenhaben.Nurdannerkenntdas Finanzamt Ihren Beleg an.HöchstgrenzeVondenausgewiesenenLohnkosten,dieSiebezahlthaben,könnenSie20ProzentvonIhrer Steuerschuld abziehen. Die Mehrwertsteuer setzen Sie mit an.DabeigilteineHöchstgrenzevon6.000Eurojährlich.SomitkönnenSiebiszu1.200Euroim Jahr zurückerhalten (§ 35a Einkommensteuergesetz).<< ZURÜCKSeite123456WEITER >>
Rechnung per Überweisung zahlenObessichumeineneingetragenenHandwerksbetriebhandelt,istfürdenSteuerabzugnicht entscheidend — wohl aber, dass die Arbeiten legal sind.Schwarzarbeitzähltselbstverständlichnicht!SiemüsseneineoffizielleRechnungvorweisen können,dieSienichtbar,sondernperÜberweisungbeglichenhaben.Nurdannerkenntdas Finanzamt Ihren Beleg an.HöchstgrenzeVondenausgewiesenenLohnkosten,dieSiebezahlthaben,könnenSie20ProzentvonIhrer Steuerschuld abziehen. Die Mehrwertsteuer setzen Sie mit an.DabeigilteineHöchstgrenzevon6.000Eurojährlich.SomitkönnenSiebiszu1.200Euro im Jahr zurückerhalten (§ 35a Einkommensteuergesetz).<< ZURÜCKSeite123456WEITER >>