Steuertipp

© 2013-2022 M. Segermann

Arbeitslohn von der Steuer absetzen

Wohnungseigentümergemeinschaften Wenn Sie eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus bewohnen, können Sie die Steuervorteile für Handwerkerleistungen ebenfalls geltend machen vorausgesetzt, die Kosten dafür sind in der Jahresabrechnung nicht nur einzeln aufgeführt, sondern auch klar nach Material- und Arbeitsaufwand getrennt. Sie müssen zudem für die einzelnen Eigentümer jeweils gesondert berechnet sein. Haben Sie für die Bewirtschaftung Ihrer Wohnanlage einen gemeinsamen Verwalter bestellt, kann er Ihnen Ihren Anteil an den gemeinschaftlichen Kosten mit einer Bescheinigung bestätigen. << ZURÜCK Seite 1 2 3 4 5 6 WEITER >>

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Arbeitslohn von der Steuer absetzen

Wohnungseigentümergemeinschaften Wenn Sie eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus bewohnen, können Sie die Steuervorteile für Handwerkerleistungen ebenfalls geltend machen vorausgesetzt, die Kosten dafür sind in der Jahresabrechnung nicht nur einzeln aufgeführt, sondern auch klar nach Material- und Arbeitsaufwand getrennt. Sie müssen zudem für die einzelnen Eigentümer jeweils gesondert berechnet sein. Haben Sie für die Bewirtschaftung Ihrer Wohnanlage einen gemeinsamen Verwalter bestellt, kann er Ihnen Ihren Anteil an den gemeinschaftlichen Kosten mit einer Bescheinigung bestätigen. << ZURÜCK Seite 1 2 3 4 5 6 WEITER >>