Steuertipp
© 2013-2022 M. Segermann
Arbeitslohn von der Steuer absetzen
Wohnungseigentümergemeinschaften
Wenn
Sie
eine
Eigentumswohnung
in
einem
Mehrfamilienhaus
bewohnen,
können
Sie
die
Steuervorteile
für
Handwerkerleistungen
ebenfalls
geltend
machen
–
vorausgesetzt,
die
Kosten
dafür
sind
in
der
Jahresabrechnung
nicht
nur
einzeln
aufgeführt,
sondern
auch
klar
nach
Material-
und
Arbeitsaufwand
getrennt.
Sie
müssen
zudem
für
die
einzelnen
Eigentümer
jeweils gesondert berechnet sein.
Haben
Sie
für
die
Bewirtschaftung
Ihrer
Wohnanlage
einen
gemeinsamen
Verwalter
bestellt,
kann
er
Ihnen
Ihren
Anteil
an
den
gemeinschaftlichen
Kosten
mit
einer
Bescheinigung
bestätigen.
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